IVG Revision 6a
Entscheid des Nationalrates: Verlieren Tausende ihre Rente?
Der Nationalrat hat am 16. Dezember 2010 die IVG-Revision 6a verabschiedet. Er hat dabei in den Schlussbestimmungen eine neue Formulierung gutgeheissen, die unter Umständen für tausende von IV-Rentnerinnen und -Rentnern, deren Diagnosen organisch nicht erklärbar sind, weit reichende Folgen haben wird.
Zwar hat Bundesrat Didier Burkhalter in der Debatte im Nationalrat mehrere Male explizit betont, dass die Renten von Personen mit schweren psychischen Störungen wie Depression, Schizophrenie, Psychosen oder bipolaren Störungen im Rahmen der IVG-Revision 6a nicht betroffen seien und somit nicht einer Überprüfung unterzogen werden. Der Bundesrat hat somit den Befürchtungen der Stiftung Pro Mente Sana widersprochen, die im Vorfeld der Debatte in einem Brief an alle Nationalrätinnen und Nationalräte darauf hingewiesen hat, dass gemäss der durch die Stiftung in Auftrag gegebenen Gutachten sämtliche psychischen Störungen unter die in den Schlussbestimmungen neu eingebrachten Formulierung fallen könnten. Dennoch bleibt es weiterhin unklar, welche Krankheitsbilder mit psychischen Störungen nun aufgrund der neuen Schlussbestimmungen der IVG-Revision 6a einer Überprüfung unterzogen werden.
Die IVG-Revision 6a lässt die Zukunft von tausenden von IV-Rentnerinnen und Rentner im Ungewissen. Es ist völlig offen, wer den 17'000 Personen eine Arbeitsstelle bieten kann, die gemäss IVG-Revision 6a bis zum Jahr 2018 aus der Rente entlassen und in den ersten Arbeitsmarkt reintegriert werden sollen. Die von der Kommission geforderte Quotenregelung wurde auf Antrag der bürgerlichen Minderheit verworfen. Im Zentrum dieses Entscheids standen nicht die Menschen mit einer Behinderung sondern lediglich der Kostenfaktor mit dem Ziel, die IV um 500 Mio. Franken zu entlasten. Auch in Sachen Assistenzbeitrag bleiben Menschen mit einer psychischen Störung weiterhin diskriminiert.
Die IVG-Revision 6a kommt nun zur Differenzbereinigung in den Ständerat, der darüber voraussichtlich in der Frühjahrssession beraten wird.
Die Stiftung Pro Mente Sana schliesst sich der Forderung des Dachverbandes der Behindertenorganisationen (DOK) an und fordert den Ständerat auf, die Schlussbestimmungen in der Differenzbereinigung zu streichen.
Zusammen mit ihrer Partnerorganisation Association romande Pro Mente Sana, der DOK und den politischen Parteien wird die Stiftung Pro Mente Sana in den kommenden Monaten diskutieren, wie es weiter gehen soll. Die Stiftungsversammlung hat an ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2010 die entsprechenden Entscheidungskompetenzen an den Stiftungsrat delegiert.