Ethische Richtlinien
am Beratungstelefon
Schweigepflicht und Datenschutz
Gemäss Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen über den Persönlichkeitsschutz (ZGB Art. 28 ff.) unterstehen alle BeraterInnen der Schweigepflicht. Anvertraute Klientendaten werden streng vertraulich und nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz behandelt.
Qualifikation der BeraterInnen
Die BeraterInnen verfügen über eine anerkannte juristische oder psychosoziale Grundausbildung und über praktische Berufs- und Beratungserfahrung. Sie orientieren sich am neuesten, anerkannten Wissensstand und überprüfen ihr Handeln regelmässig selber, in Intervision und/oder Supervision. Die BeraterInnen sind verpflichtet, die Beratung nach bestem Wissen und Gewissen, also sorgfältig, möglichst wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich zu erbringen.
Information und Schutz der KlientInnen
Die BeraterInnen informieren in einem angemessenen Rahmen über Art, Ziel und Dauer der unentgeltlichen Beratung. Die BeraterInnen dürfen ein sich aus der Beratungsbeziehung ergebendes Machtgefälle in keiner Art und Weise missbrauchen. Unstatthaft ist insbesondere jede Nötigung, Indoktrination oder Belästigung. Die Beratung richtet sich an psychisch kranke Menschen, Angehörige und Fachleute, wobei die Interessen der psychisch Kranken im Mittelpunkt stehen. Die BeraterInnen wahren eine professionelle Neutralität und Distanz insbesondere gegenüber ideologischen und schulenspezifischen Ausrichtungen.
Klage und Beschwerde
Wer zur Auffassung gelangt, eine BeraterIn habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt oder unstatthaft gehandelt, kann sich beim Zentralsekretär beschweren.