Pro Mente Sana

 

5. IVG-Revision: Referendumsverzicht


5. IVG-Revision: Referendumsverzicht

Pro Mente Sana trägt Referendumsverzicht mit
Trotz schmerzhafter Einschnitte

Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) verzichtet darauf, das Referendum gegen die von den eidgenössischen Räten am 6. Oktober 2006 verabschiedete 5. IVG-Revision zu ergreifen. Pro Mente Sana trägt diesen Entscheid auf einen Referendumsverzicht als DOK-Mitglied mit, obwohl die beschlossenen Änderungen für viele psychisch behinderte Menschen mit schmerzhaften Einschnitten verbunden sind.

Der Verzicht auf ein Referendum soll dazu beitragen, dass die positiven Ansätze der Revision nicht gefährdet werden und das langfristige Überleben der IV gesichert werden kann. Von Seiten der IV und der Wirtschaft erwartet Pro Mente Sana nun, dass diese den Tatbeweis erbringen, dass psychisch behinderte Menschen tatsächlich ihren Arbeitsplatz behalten können oder einen Arbeitsplatz finden. Gelingt dies nicht, muss befürchtet werden, dass die Betroffenen in die Sozialhilfe abgeschoben werden.

Bei einer Gesamtbilanz der 5. IV-Revision stehen sich positive und negative Elemente gegenüber, wobei aus Sicht von Pro Mente Sana die Kritikpunkte überwiegen:

  • Die Verstärkung des Grundsatzes „Eingliederung vor Rente" ist zu begrüssen. Erfreulich zu werten ist auch der Umstand, dass der Invalidenversicherung neu sozialrehabilitative Integrationsmassnahmen zur Verfügung stehen, die speziell auf die Bedürfnisse von psychisch kranken Menschen zugeschnitten sind.
  • Die Ausgestaltung des neuen Eingliederungsinstrumentariums ist im Übrigen leider stark vom Geist der Missbrauchspolemik geprägt. Von den Versicherten wird ein bedingungsloses Mitwirken bei der Eingliederung verlangt. Psychisch behinderte Personen sind aufgrund ihres Leidens jedoch oft gar nicht zur Mitwirkung fähig. Ihnen drohen ungerechte Sanktionen.
  • Es genügt nicht, die Versicherten für den Arbeitsmarkt fit zu machen, wenn die Wirtschaft selbst nicht bereit ist, geeignete Arbeitsplätze anzubieten. Die Umsetzung des Eingliederungsgedankens droht zu scheitern, weil im Gesetz keine verbindlichen Verpflichtungen für die Arbeitgeber verankert sind.
  • Der Zugang zur IV-Rente droht erheblich erschwert zu werden. Wir nehmen allerdings Bundesrat Couchepin beim Wort betreffend seiner Aussagen, dass eine Rente nur dann nicht gesprochen werden soll, wenn berufliche Eingliederungsmassnahmen angezeigt sind. Demgegenüber wird der Anspruch auf eine IV-Rente nicht allein aufgrund medizinischer Behandlungsmöglichkeiten in Frage gestellt, welche die Erwerbsfähigkeit in Zukunft verbessern könnten.
  • Die Revision ist mit der Streichung der laufenden Zusatzrente und der Kürzung der Frühbehindertenrente stark von einem Leistungsabbau geprägt. Einzig die medizinischen Massnahmen für Kinder und Jugendliche konnten dank Intervention von Pro Mente Sana gerettet werden.

Trotz dieser einschneidenden Änderungen für psychisch behinderte Menschen steht Pro Mente Sana hinter dem Referendumsverzicht der DOK. Dabei sind folgende Überlegungen massgeblich:

  • Ein Referendum würde von den wahren Problemen der IV ablenken. Die langfristige Sicherung der IV kann nämlich nur erreicht werden, wenn die bitter nötige Zusatzfinanzierung im Parlament rasch an die Hand genommen wird. Der Verzicht auf das Referendum soll den Weg frei machen dafür, dass die Parteien die dringend nötigen Massnahmen zur Sanierung und Entschuldung der IV rasch an die Hand nehmen.
  • Ein erfolgreiches Referendum würde nicht nur den schmerzlichen Leistungsabbau verhindern, sondern auch die dringend nötigen Anstrengungen zur Verbesserung der Eingliederung um Jahre zurückwerfen. Pro Mente Sana sieht ihre Aufgabe darin, nun konstruktiv darauf hinzuwirken, dass die neuen Eingliederungsinstrumente so umgesetzt werden, dass sie tatsächlich den Bedürfnissen von psychisch kranken Menschen gerecht werden.

9. Oktober 2006

 

Barrierefreie
Website Konformität WCAG 1 AA Plus zertifiziert durch Zugang für alle Diese Homepage ist barrierefrei.

nach oben