Pro Mente Sana

 

5. IVG-Revision: Stellungnahme


5. IVG-Revision: Stellungnahme

Stellungnahme von Pro Mente Sana zur 5. IVG-Revision

Die ganze Stellungnahme (13-seitiges Dokument, PDF, 92KB)

Die Invalidenversicherung steht vor den grössten Herausforderungen ihrer Geschichte. Zu grossen Sorgen Anlass gibt vor allem die finanzielle Entwicklung, steht doch die IV jährlich vor einem Fehlbetrag von ca. 1,5 Milliarden Franken. Diese finanzielle Schieflage ist vor allem auf die massive Zunahme der Rentenquote zurückzuführen, die zu einem erheblichen Teil durch einen starken Anstieg von Neurenten verursacht wird, die aufgrund von psychischen Ursachen ausgerichtet werden.

In diesem schwierigen Umfeld setzt sich Pro Mente Sana für einen sorgfältigen Umbau der Invalidenversicherung ein. Die Sanierung der IV darf nicht durch einen Abbau von Leistungen erfolgen, der die Existenzsicherung der Versicherten in Frage stellt. Vielmehr soll sich die IV vermehrt auf den zentralen Grundsatz „Eingliederung vor Rente" zurückbesinnen. Mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen sind diskriminierende politische Vorschläge, die einzelne psychische Gesundheitsstörungen von der Leistungsberechtigung ausschliessen wollen.

Pro Mente Sana hat in der Vernehmlassung die Stossrichtung des bundesrätlichen Entwurfes zur 5. IVG-Revision unterstützt. Begrüsst werden die Einführung von Pilotprojekten zur Früherfassung und Begleitung (FEB) von arbeitsunfähigen Versicherten sowie die neue Möglichkeit, Integrationsmassnahmen wie Arbeitstraining oder Sozialrehabilitation zu finanzieren. Der Umstand, dass die beruflichen Eingliederungsmassnahmen heute in aller Regel erst dann greifen, wenn ein bis zwei Jahre seit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vergangen sind, ist ein schwerwiegender Systemmangel, der durch die Einführung von FEB-Stellen behoben werden kann. Der Bundesrat will für diesen Zweck jährlich nur 5 Millionen Franken einsetzen. Angesichts der grossen Bedeutung der Früherfassung plädiert Pro Mente Sana für eine Vervielfachung dieses Betrages.

In den vergangenen Jahren ist die Bereitschaft der Arbeitgeber gesunken, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzustellen. Das neue Eingliederungskonzept der IV kann ihre Wirkung jedoch nur entfalten, wenn die Arbeitgeber vermehrt dazu motiviert werden können, psychisch kranke Menschen zu beschäftigen. Der Entwurf des Bundesrates bietet in dieser Hinsicht leider zu wenig. Eine Ergänzung durch griffige Anreizsysteme für die Arbeitgeber ist unseres Erachtens dringend geboten.

Bei den Sparmassnahmen setzt sich Pro Mente Sana für differenzierte Lösungen ein. Bei den medizinischen Massnahmen ist Pro Mente Sana in bezug auf die erwachsenen Versicherten mit einer Verlagerung der Kostendeckung in die Krankenversicherung einverstanden. Hingegen soll die IV weiterhin medizinische Massnahmen für Minderjährige finanzieren, da die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapien sowie von Ergo- und Psychomotoriktherapien von der Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Schliesslich stimmt Pro Mente Sana dem Vorschlag des Bundesrates zu, die laufenden Zusatzrenten für Ehepartner aufzuheben, jedoch nur dann, wenn der Ehegatte das 50. Altersjahr noch nicht erreicht hat.

17. Januar 2005

 

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