Pro Mente Sana

 

Diskriminierung psychisch Kranke


Diskriminierung psychisch Kranke

Grosse Krankenkassen diskriminieren psychisch Kranke bei der Spitex

Seit geraumer Zeit schwelt im Gesundheitswesen ein Konflikt über die Frage, welche Leistungen die Krankenversicherer bei der spitalexternen Pflege von psychisch kranken Versicherten übernehmen müssen. Neuerdings weigern sich die Krankenkassen Helsana und CSS, weiterhin Leistungen für die private ambulante psychiatrische Krankenpflege zu erbringen.

Pro Mente Sana protestiert mit Nachdruck gegen diese massive Diskriminierung von psychisch kranken Menschen. Das Krankenversicherungsgesetz geht von der Gleichbehandlung von körperlichen und psychischen Krankheiten aus. Die ambulant erbrachten Leistungen der psychiatrischen Pflege, die insbesondere die Unterstützung und Anleitung von psychisch Kranken in der Alltagsbewältigung sowie die Begleitung in Krisensituationen umfasst, müssen als Pflichtleistungen in der Grundversicherung anerkannt werden.

Damit die stossende Benachteiligung psychisch kranker Menschen ein Ende findet, haben Nationalrätin Stefanie Baumann und Nationalrat Jost Gross, Stiftungspräsident von Pro Mente Sana, den Bundesrat in einer Anfrage um eine Klärung der gesetzlichen Grundlagen ersucht. Von der Leistungsverweigerung betroffene Versicherte werden durch den Rechtsdienst von Pro Mente Sana bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt.

9. Februar 2004

 

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