Pro Mente Sana

 

6. IVG-Revision


6. IVG-Revision

6. IVG-Revision - erstes Massnahmenpaket Schlussbestimmung der IVG-Revision 6a

Am 14. und 16. Dezember 2010 verhandelt der Nationalrat als Zweitrat über das erste Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission schlägt hierbei eine Formulierung der Schlussbestimmung vor, welche die laufenden Renten von schätzungsweise 90'000 Menschen, welche ihre Renten aus psychischen Gründen zugesprochen erhielten, gefährden könnte.
Die von Pro Mente Sana in Auftrag gegebenen medizinischen und juristischen Gutachten bestätigen diese Befürchtungen. Pro Mente Sana hat deshalb die Nationalrätinnen und Nationalräte in einem kurzen Brief über diese Gefahr informiert. 

 

Die von Pro Mente Sana in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachten stellen fest, dass praktisch sämtliche psychiatrischen Störungen unter die neu formulierte Schlussbestimmung fallen werden. Gemäss heutigem wissenschaftlichem Stand gelten sowohl die Ursachen (Ätiologie) wie die Entstehung (Pathogenese) von psychischen Störungen als unklar. Die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen lässt sich nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen. Damit werden auch die klassischen Krankheitsbilder wie Schizophrenie, manisch-depressive Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, Panik- und Angst-Störungen sowie Essstörungen innerhalb von drei Jahren überprüft werden.

Das juristische Gutachten weist nach, dass die Schlussbestimmung sehr unklar und unbestimmt ist, eine Norm zur Überprüfung von bereits laufenden Renten aber hinreichend bestimmt sein muss, um den Prinzipien Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu genügen.

Mit der Schlussbestimmung - wie von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen - läuft nun auch eine grosse Mehrheit der IV-Rentner und - Rentnerinnen aus psychischen Gründen Gefahr, unabhängig vom Vorhandensein eines Eingliederungspotentials, wie neu Art.8a IVG dies erfordert, ihre Rente und damit ihre Existenzgrundlage zu verlieren.

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Maria Roth-Bernasconi, Stiftungsrätin Pro Mente Sana, 078 718 71 13
  • Christoph Lüthy, juristischer Mitarbeiter Pro Mente Sana, 044 563 86 12

Zu ihren Gutachten:

  • Dr. med. Hans Kurt, Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Bielstr. 109, 4500 Solothurn,
    G: 032 623 72 16, P: 032 622 15 88, M: 079 689 18 39
  • Dr. med. Andreas Körner, Oberarzt Sanatorium Kilchberg, zertifizierter med. Gutachter SIM, Tel. 044 716 42 78 (nicht am Freitag, 10.12.10)
  • PD Dr. iur. Ueli Kieser, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an den Universtitäten Bern und St. Gallen, Zürich, Tel. 044 388 57 57 (Freitag, 10.12.10 zwischen 13.30 und 15 Uhr); 079 350 78 16

Brief PMS an Nationalrat (PDF, 91KB)

Gutachten Bridler/Körner (PDF, 228KB)

Gutachten Kieser (PDF, 166KB) 

Gutachten SGPP (PDF, 90KB) 

Gutachten Bonvin (PDF, 115KB)

 

 

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