Vernehmlassung Patientendossier
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
Die Stiftung Pro Mente Sana hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Stellung bezogen.
Zusammenfassend hält Pro Mente Sana fest, dass ein Gesetz über das elektronische Patientendossier notwendig ist - wenn man von der Umsetzungsmöglichkeit von eHealth zugunsten von PatientInnen und Gesundheitsfachpersonen unter Ausschluss der Versicherer ausgeht. Der Schutz der Daten und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten sind für das Vertrauen ins elektronische Patientendossier entscheidend.
Pro Mente Sana ist der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf aufgrund des grossen Risikos eines ausgehöhlten Datenschutzes und ungenügender Aussicht auf Wirtschaftlichkeit grundsätzlich überarbeitet werden soll.
Insbesondere fordert Pro Mente Sana, dass
- die Versicherer kein Zugriffsrecht auf elektronische Patientendossier erhalten
- die PatientInnen das Recht auf selektives Zugänglichmachen von Daten haben sollen und keine Verpflichtung zur Offenlegung von Daten aus dem elektronischen Patientendossier an Dritte
- die AHV-Versichertennummer, die von den Sozialversicherungen und den Arbeitgebern verwendet wird, nicht mit dem elektronischen Patientendossier verknüpft wird, da dies im Zusammenhang mit hoch sensiblen medizinischen Daten ein zu grosses Risiko der Verletzung des Datenschutzes in sich birgt.
Lesen Sie die gesamte Vernehmlassungsantwort der Stiftung Pro Mente Sana an den Bundesrat: