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Psychotherapie-Kosten


Psychotherapie-Kosten

IV: Übernahme der Psychotherapie-Kosten von jungen Menschen mit Diagnose Schizophrenie nicht mehr ausgeschlossen

Das St. Galler Versicherungsgericht hat am 14. Juni 2006 entschieden, dass die Diagnose Schizophrenie kein Hinderungsgrund dafür ist, dass die IV bei unter 20-Jährigen die Kosten der Psychotherapie übernehmen muss, wenn ohne diese Therapie die zukünftige berufliche Ausbildung oder die Erwerbtätigkeit erheblich beeinträchtigt würde.

Die jugendliche Frau war 16-jährig in einer akuten Psychose in die Klinik eingeliefert worden. Die IV-Stelle lehnte es ab, die darauf folgende ambulante Therapie zu übernehmen. Ihre Ablehnung begründete sie damit, dass eine Schizophrenie eine lebenslängliche therapeutische Behandlung erfordere, was die Kostenübernahme durch die IV ausschliesst. Sie berief sich dabei auf das Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), welches bisher davon ausging, dass eine Schizophrenie ohne dauernde Behandlung nicht gebessert werden könne. Das kantonale Gericht hat nun in aller Deutlichkeit festgehalten, dass diese Meinung aufgrund der neueren medizinischen Erkenntnisse nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Da insbesondere bei erstmals an Schizophrenie erkrankten Menschen eine beachtliche Heilungschance bestünde, müsse auch bei diesem Krankheitsbild in jedem Einzelfall die Prognose geprüft werden.

Im Gegensatz zu Erwachsenen muss die IV bei unter 20-Jährigen die Kosten der Psychotherapie übernehmen, wenn ohne diese Therapie bei der betroffenen Person ein schwer korrigierbarer krankhafter Zustand eintreten würde, der die berufliche Ausbildung oder die Erwerbstätigkeit deutlich beeinträchtigt. Diese Zahlungspflicht findet jedoch dort ihre Grenze, wo ein verbesserter Zustand nur durch eine Therapie von unbeschränkter Dauer erreicht und aufrechterhalten werden kann. Das Eidgenössische Versicherungsgericht ging bisher davon aus, dass dies bei Schizophrenie in der Regel der Fall sei, und stützte sich dabei auf medizinische Erkenntnisse von anfangs der 70ger Jahre des letzten Jahrhunderts. Das Kreisschreiben und Die St.Galler IV-Stelle liessen sogar das „in der Regel" fallen und setzten Schizophrenie uneingeschränkt mit lebenslänglicher Behandlungsbedürftigkeit gleich.

Pro Mente Sana hat den Entscheid des St.Galler Gerichts mitverursacht, indem sie den Vater der jugendlichen Frau in diesem Rechtsstreit mit Unterlagen zu den neueren medizinischen Erkenntnissen und rechtlichen Argumenten unterstütz hat. Ein Ergebnis, das für viele junge Menschen, die mit der Diagnose Schizophrenie konfrontiert sind, von Bedeutung ist.

18. Oktober 2006

 

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