Pro Mente Sana

 

Pro Mente Sana-Tagung


Pro Mente Sana-Tagung

Tagung zur beruflichen Eingliederung psychisch kranker Menschen

5. IVG-Revision: Jetzt braucht es Arbeitsplätze und Anstrengungen aller für die Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen.

Eine neue Studie zeigt: Es gibt Arbeitgeber, die psychisch kranke Menschen einstellen würden. Die Chancen auf Arbeit für psychisch kranke Menschen können erhöht werden, wenn die IV nach der 5. Revision Ernst macht mit der Wiedereingliederung. Dies diskutierten Fachleute an der Jahrestagung der Stiftung Pro Mente Sana in Biel.

Die 5. IVG-Revision setzt auf Wiedereingliederung ins Berufsleben. Wie kann dies auch für psychisch kranke Menschen gelingen? Und welche Rolle spielen dabei die neuen Instrumente der IV? An der Jahrestagung der Stiftung Pro Mente Sana am 16. und 17. November in Biel setzen sich ExpertInnen mit dem Thema auseinander.

„Psychisch kranke Menschen sind eine schwerst belastete Behindertengruppe", so Gerhard Ebner, Chefarzt der Kantonalen psychiatrischen Klinik Schaffhausen, „sie brauchen wegen des wechselhaften und langen Verlaufs der Krankheit möglichst flexible, ihrer Behinderung angepasste, langfristige Eingliederungsmassnahmen." Ohne sie verkommt die IV-Revision zur Sparübung, welche die Betroffenen weiter ausgrenzt.

Sinnvoll für das Ziel der Wiedereingliederung ins Berufsleben ist, dass die IV-Massnahmen künftig früher einsetzen werden. Heute wird oft erst nach 360 Tagen Arbeitsunfähigkeit gehandelt. Das ist zu spät. Nach der 5. Revision finanziert die IV auch soziale Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen. Dies kommt den Bedürfnissen psychisch kranker Menschen entgegen.

Verschärfungen sind kontraproduktiv

Doch es besteht die Gefahr, dass bei der IV-Revision nicht mittels Wiedereingliederung gespart wird, sondern hauptsächlich durch den erschwerten Zugang zu einer Rente. Wenn psychisch kranken Menschen die Rente verweigert wird, verlagern sich die Kosten auf die Sozialhilfe. Auch eine verschärfte Mitwirkungspflicht gefährdet die Eingliederung psychisch Kranker. Wer wegen einer schweren psychischen Krankheit nicht mitwirken kann, muss mit Sanktionen wie Rentenkürzung und -verweigerung rechnen. Pro Mente Sana betont, dass solche Sanktionen nur bei Versicherten angewendet werden dürfen, die überhaupt fähig sind, mitzuwirken; denn erhöhter Druck ist kontraproduktiv für die Rehabilitation.

Arbeitgeber sind gefordert - einige wären bereit

Pascale Bruderer, Nationalrätin und Präsidentin von Pro Mente Sana, fordert: „Nun ist es auch an den Arbeitgebern, mitzumachen bei der Eingliederung und die nötigen Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen." Doch wie können die Arbeitgeber am besten dazu gewonnen werden? Niklas Baer, Psychologe und Leiter der Fachstelle Psychiatrische Rehabilitation BL, hat kleine und mittlere Unternehmen im Kanton Baselland zu Hürden, Möglichkeiten und Anreizen bei der Anstellung von behinderten Menschen befragt.

Die emotionalen Hürden sind bei der Anstellung von Körperbehinderten sehr viel geringer. Laut der Studie gibt ein rechter Teil der Betriebe an, bei entsprechenden Anreizen, Behinderte „ganz sicher" anzustellen. Gegenüber psychisch kranken Arbeitswilligen hegen die Arbeitgeber jedoch Befürchtungen und sind verunsichert. Es gibt aber Betriebe, die bei der entsprechenden Unterstützung prinzipiell bereit wären, psychisch Behinderte einzustellen. Massnahmen wie Beratung der Arbeitgeber und Risikominderung sind dabei wichtiger als finanzielle Anreize. Niklas Baer: „Das Haupthindernis bei der Einstellung psychisch kranker Menschen ist deren Stigmatisierung."

Doch auf Dauer kann sich die Schweiz die Stigmatisierung nicht leisten. 38 Prozent der neuen IV-Renten werden aus psychischen Gründen gesprochen. 1990 betrug der Anteil noch 22 Prozent. Wachsende Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und damit Beschleunigung und Konzentration der Aufgaben - das sind Faktoren, die den Stress bei der Arbeit steigern, so Professor Yves Flückiger, Gesundheitsökonom an der Universität Genf. Faktoren also, die in nächster Zeit nicht abnehmen werden.

Um die Wiedereingliederung auch unter diesen Voraussetzungen zu sichern, braucht die Invalidenversicherung eine solide finanzielle Basis. Pascale Bruderer: „Die nachhaltige Finanzierung der IV ist nun das wichtigste politische Ziel. Dazu muss das Parlament für eine Zusatzfinanzierung sorgen."

18. November 2006

 

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