Erwachsenenschutzrecht
Am 1. Januar 2013 trat das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löste das während 100 Jahren geltende Vormundschaftsrecht ab.
Informationen zum Erwachsenenschutzrecht finden Sie in:
Am 1. Januar 2013 trat das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löste das während 100 Jahren geltende Vormundschaftsrecht ab.
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