Invalidenversicherung

Wer aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Hilfe durch die IV-Stellen. Das gilt auch bei psychischen Erkrankungen.

Zuständigkeit der IV

Die Invalidenversicherung ist dann zuständig, wenn man wegen einem gesundheitlichen Problem nicht mehr arbeiten kann oder nach der Schule noch gar nie eine Arbeit gefunden hat. Ansonsten ist die Arbeitslosenversicherung zuständig. Die Arbeitslosenversicherung hat zudem eine Vorleistungspflicht, wenn man nicht mehr voll, aber mindestens 20% arbeitsfähig ist. Wer in den letzten 24 Monate während 12 Monaten die Beitragspflicht erfüllt hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung.

Massnahmen der IV

Die IV ist mehr als «nur» eine Rentenversicherung. Sie versucht früh zu helfen, so dass eine Rente gar nicht nötig wird (Integration vor Rente). Bei psychisch erkrankten Menschen funktioniert dies noch nicht gut. Deshalb sind im revidierten Gesetz und in den ebenfalls revidierten Ausführungsbestimmungen neue Massnahmen vorgesehen. Sie treten voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft.

Die wichtigsten Instrumente sind:

Weitere Informationen zu den Eingliederungsmassnahmen der IV finden Sie hier.

Rentenanspruch

Voraussetzung für eine IV-Rente ist eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40% während eines Jahres, welche auch durch Integrationsmassnahmen nicht vermindert werden kann.

Abstufung:

  • ab 40% Arbeitsunfähigkeit: Viertelsrente
  • 50% Arbeitsunfähigkeit: halbe Rente
  • 60% Arbeitsunfähigkeit: Dreiviertelrente
  • 70% Arbeitsunfähigkeit: volle Rente

Nach der jüngsten Reform wird für einen IV-Grad zwischen 40 und 70% das stufenlose Rentensystem gelten. Sie tritt voraussichtlich im Januar 2022 in Kraft.

Der Betrag in Franken hängt von der Anzahl der Beitragsjahre und vom Durchschnittseinkommen ab. Nebst Erwerbsarbeit können auch Jahre der Elternschaft als Beitragsjahre anerkannt werden. Die Frankenbeträge finden sich auf der Rentenskala 44. Dort kann man die Höhe der monatlichen Rente ablesen, welche abhängig ist vom durchschnittlichen Verdienst. Wenn Beitragslücken vorliegen, werden andere Skalen angewendet und die Beträge sind tiefer.

Begutachtung vor dem Entscheid über die Rente

Psychische Krankheiten sind selten sichtbar oder mit Bildern zu beweisen. Anders als beispielsweise ein Beinbruch. Deshalb holt die IV-Stelle fast immer ein psychiatrisches Gutachten ein, bevor sie über die Ausrichtung einer Rente entscheidet.

Bei einem psychiatrischen Gutachten besteht als Beweismittel oft «nur» das Gespräch. Es liegen keine Bilder und keine oder wenige Laborwerte vor. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die IV-Stelle, die betroffene Person, ihre Rechtsvertretung und im Beschwerdefall das Gericht überprüfen können, was genau und wie etwas gesagt wurde. Diese Überprüfung ist heute noch nicht möglich, da das Gespräch nicht aufgezeichnet wird. Dies soll sich nun ändern. Die Gutachtengespräche müssen ab Januar 22 aufgezeichnet werden, wenn die Betroffenen dies wünschen.

Verbesserung der Unabhängigkeit und Qualität

Die Unabhängigkeit und Qualität der Gutachten ist oft nicht gegeben. Es gibt viele Gutachter*innen, welche nicht sorgfältig arbeiten und wirtschaftlich abhängig von den Aufträgen der IV-Stellen sind. Ab voraussichtlich Januar 2022 wird dort, wo nicht nur ein psychiatrisches Gutachten, sondern noch mindestens ein weiteres eingeholt wird, die Gutachter*in nach dem Zufallsprinzip festgelegt. Dies soll verhindern, dass ein Gutachten von einer IV-Stelle durch die Wahl eines bestimmten Gutachters bzw. einer Gutachterin beeinflusst werden kann.

Pro Mente Sana setzt sich mit dem Dachverband Inclusion Handicap dafür ein, dass die Vergabe eines Gutachtens künftig auch in jenen Fällen nach dem Zufallsprinzip geschieht, wo «nur» ein einziges Gutachten eingeholt wird. Die Gesetzesreform sieht Qualitätskontrollen der Gutachterstellen und Mindestanforderungen an die Gutachter*innen vor, wie beispielsweise eine fünfjährige klinische Praxiserfahrung.

Meldestelle zu IV-Gutachten

Mit der von unserem Dachverband Inclusion Handicap betriebenen Meldestelle sollen Mängel bei IV-Gutachten dokumentiert werden. Damit soll der Politik und der Verwaltung aufgezeigt werden, dass trotz gewisser Fortschritte weitere Verbesserungen nötig sind. Wenn Sie im Gespräch bei der Begutachtung unfair behandelt wurden oder das Gutachten Fehler enthält, so können Sie eine Meldung erstatten. Die Meldung wird vertraulich behandelt.