Psychisch krank am Arbeitsplatz

Krankheit ist einer der häufigsten Gründe für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wenn es sich um eine längere psychische Erkrankung handelt, besteht die Gefahr, dass man danach keine neue Stelle findet. Zusätzlich zur Angst um die psychische Gesundheit belasten deshalb Fragen rund um die Arbeit.

Soll ich meinen Vorgesetzten oder Kolleg*innen «davon» erzählen?

Über psychische Krankheiten spricht man viel weniger als über körperliche. Viele Menschen haben keine oder falsche Vorstellungen von psychisch erkrankten Menschen. Betroffene haben meist grosse Angst, am Arbeitsplatz über die Krankheit zu sprechen. Sie befürchten Nachteile wie Ausgrenzung oder gar die Entlassung.

Wägen Sie ab und bereiten Sie sich vor

Es gibt keine allgemein richtige Antwort auf die Frage, ob man die Erkrankung am Arbeitsplatz thematisieren soll. Überlegen Sie sich den Schritt gut und bereiten Sie sich vor: Wem erzählen Sie davon? Was sind die Vorteile und was die möglichen Nachteile?

Ein Vorteil kann darin bestehen, dass man «sich» nicht mehr verstecken möchte. Oder dass man Leistungs- und / oder Verhaltensprobleme erklären möchte, so dass die Vorgesetzten sie verstehen können. Ein Nachteil besteht in der Ungewissheit über die mögliche Reaktion der Vorgesetzten. Diese hängt von deren Persönlichkeit sowie auch von der Betriebskultur ab: Spricht man in Ihrem Betrieb offen über psychische Belastungen? Wie ist Ihr Verhältnis zu den Personen, mit denen Sie sprechen möchten? Mit welchen Reaktionen rechnen Sie?

Ein Offenlegen macht vor allem dann Sinn, wenn:

  • eine Erkrankung zu Problemen am Arbeitsplatz führt.
  • es dazu beitragen kann, Probleme am Arbeitsplatz zu lösen und die Stelle zu erhalten.

Dieser Schritt sollte mit einer Person des Vertrauens und einer aussenstehenden rechtlichen und/oder psychologisch geschulten Fachperson besprochen werden.

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

In der Broschüre «Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz» finden Sie Tipps rund um die psychische Gesundheit und zum Umgang mit einer psychischen Belastung am Arbeitsplatz.

Soll ich die Erkrankung in einer Bewerbung erwähnen?

Es besteht keine Pflicht, Krankheiten in einer Bewerbung zu erwähnen. Vorurteile und teils auch nachvollziehbare Befürchtungen von Arbeitgebenden können dazu führen, dass eine Bewerbung einer Person mit einer (psychiatrischen) Krankheitsgeschichte sofort aussortiert wird. Deshalb raten wir im Allgemeinen eher davon ab. Sollte es Gründe dafür geben, eine psychische Erkrankung offen zu legen, kann dies nach bestandener Probezeit und dem Aufbau eines gewissen Vertrauensverhältnisses immer noch gemacht werden.

Je nach persönlicher Situation und Einschätzung des potentiellen Arbeitgebers kann es jedoch Sinn machen, bereits am Bewerbungsgespräch über die psychische Erkrankung zu sprechen. Ein offener Umgang mit der eigenen psychischen Gesundheit hilft herauszufinden, ob der potentielle Arbeitgeber Verständnis dafür aufbringt oder psychisch erkrankte Menschen stigmatisiert.

Abhängig machen sollte man dies vom eigenen Bauchgefühl: Handelt es sich bei der Person, der Sie dies anvertrauen wollen, um jemanden mit Lebenserfahrung und Empathie?

Soll die IV Stelle über psychische Probleme informiert werden?

Wenn Leistungs- oder Verhaltensprobleme auf eine psychische Erkrankung zurück gehen und die Stelle gefährden, macht eine Meldung an die IV-Stelle Sinn. So kann eine Früherfassung gemacht und geholfen werden.

Per Januar 2022 tritt die jüngste IVG-Reform in Kraft. Dann kann eine Früherfassung auch gemacht werden, bevor man krankgeschrieben ist. Der frühere Einbezug der IV ist sinnvoll, denn eine Krankschreibung erfolgt oft erst spät. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Krankheit unter Umständen bereits fortgeschritten und das Verhältnis mit dem Arbeitgeber hat sich verschlechtert. Darum sind die Chancen, den Arbeitsplatz halten zu können, bei einem früheren Einbezug der IV-Stelle höher.

Die IV-Stelle kann durch Beratung und allenfalls finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers helfen, die Anstellung behalten zu können. Eventuell kann der Arbeitsplatz gehalten werden, wenn man den Aufgabenbereich anpasst oder das Pensum reduziert.

Arbeiten mit psychischer Erkrankung

Die Broschüre zeigt Arbeitsmöglichkeiten für Betroffene einer psychischen Erkrankungen auf. Sie bietet u.A. Infos zu Angeboten der Invalidenversicherung sowie Antworten auf rechtliche Fragen und gibt Tipps zum Umgang mit einer Krankheit in der Arbeitswelt.

Schweizweite Ausgabe (PDF, 11 Seiten)

Leitfaden mit Unterstützungsangeboten in St. Gallen (PDF, 11 Seiten)

Leitfaden mit Unterstützungsangeboten Basel-Stadt (PDF, 11 Seiten)

Kündigung wegen psychischer Krankheit?

Eine Kündigung wegen einer Krankheit ist nicht erlaubt, solange die Arbeitsleistung erbracht wird. Man darf aber dann kündigen, wenn wegen einer Krankheit die Arbeitsleistung gar nicht mehr oder nur noch in ungenügender Qualität geleistet werden kann. Dabei macht das Recht keinen Unterschied zwischen psychischer und körperlicher Krankheit. Je nach Dienstjahr muss der Arbeitgeber eine Sperrfrist beachten. Kranke Personen dürfen erst nach einer gewissen Zeit gekündigt werden (zwischen 30 und 180 Tagen). Dazu muss dann noch die ordentliche Kündigungsfrist addiert werden, um das Ende des Arbeitsverhältnisses richtig zu berechnen. Auch diese Frist hängt vom Dienstjahr und natürlich von der Regelung im Arbeitsvertrag ab. Die Einzelheiten finden sich in den Art. 335 c und Art. 336c Abs. 1 lit .b des Schweizerischen Obligationenrechts.